Zunächst muss ich Kenntnis von Ihnen und Ihrem Problem mit der Justiz erhalten.
Um Sie und Ihre rechtlichen Interessen vertreten zu dürfen, ist eine von Ihnen erteilte Vollmacht erforderlich. Sollten Sie zu den Menschen mit hellseherischen Gaben oder einfach nur gern auf alles Vorbereitet sein, können Sie eine unterzeichnete Vollmacht bei einem Familienangehörigen oder sehr gutem Freund hinterlegen, der den Kontakt zu mir aufnimmt, falls es einmal erforderlich wird.
Mit dieser Vollmacht kann ich Akteneinsicht beantragen, Sie in der Vollzugseinrichtung besuchen oder Kontakt zu Ihrer Rechtschutzversicherung aufnehmen, wenn Sie versichert sind.
Prozesskostenhilfe können Personen beantragen, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind, allerdings wird diese nur für Zivilrechtsfälle gewährt. Sind Sie rechtschutzversichert und hat Ihre Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, übernimmt diese auch meine Kosten, sofern Sie nicht wegen eines vorsätzlich begangenen Delikts verurteilt werden.
Droht Ihnen eine Verurteilung unter Umständen ab 1 Jahr Haft, kann das Gericht mich in einem solchen Fall als Pflichtverteidiger beiordnen. Die gesetzlichen Gebühren für einen Pflichtverteidiger würde dann von der Landeskasse übernommen werden. Es handelt sich hier allerdings nicht um eine staatliche Schenkung. Dieser sehr günstige staatliche Kredit kann von Ihnen später zurückverlangt werden.
Sollten Sie keine finanzielle Unterstützung beantragen können, ermittelt sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn, wir schließen aus besonderen Gründen einen Honorarvertrag miteinander ab. Sollten wir vor Gericht einen Freispruch erwirken, übernimmt die Landeskasse die Kosten für den gesamten Prozess, einschließlich meiner Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG.
Chancen und Risiken des Gerichtsprozesses aufzeigen: